Gemäß Beschluss des Bauausschusses vom 11.02.2014 (Ö 35/2014) beabsichtigt die Stadt Weilheim i.OB folgenden beschränkt-öffentlichen Weg, der bisher nur für Fußgängerverkehr freigegeben ist, zur Ortsstraße aufzustufen:

Stichweg zum Bärenmühlweg
Fl.Nr.: 653/15 der Gemarkung Weilheim i.OB
Anfangspunkt: Bärenmühlweg
Endpunkt: Südgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 653/23
Länge: ca. 52,5 m

Träger der Straßenbaulast bleibt bei der Aufstufung des Weges weiterhin die Stadt Weilheim i.OB. Zweck der Aufstufung ist, das Befahren des Weges zu erlauben. Bei dem Stichweg zum Bärenmühlweg handelt sich um einen so genannten „Wohnweg“. Für die mit Kraftfahrzeugen befahrbaren Wohnstraßen ist die Einstufung als Ortsstraßen gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG grundsätzlich der Regelfall. Gemäß § 7 Abs. 4 BayStrWG ist die Absicht zur Umstufung einer Straße drei Monate vorher anzukündigen. Die Absicht der Stadt Weilheim i.OB zur Umstufung des vorstehend angeführten Stichweges wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Verfahrensunterlagen zur Umstufung der Stichstraße liegen drei Monate ab dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer 204, während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Während der Auslegung können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.

Stadt Weilheim i.OB, 17.02.2014

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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