In seiner Sitzung am 16.07.2013 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Marnbacher Feld II“ zur Verschiebung der Baugrenzen am Grundstück, Fl.Nr. 57/6, Am Angerfeld 32, zu ändern.

Bislang setzt der Bebauungsplan an diesem Grundstück einen Abstand der Baugrenze zur nördlichen Grundstücksgrenze mit 17,0 m fest, um hier die bauliche Abrundung des Gebietes zur freien Landschaft hin zu betonen. Um eine bessere Südausnutzung des Grundstückes zu erreichen, soll die Baugrenze auf einen Abstand von 9,0 m nach Norden verschoben werden.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen. Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 04.04.2014 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (analog § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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