Die Sitzung des Wahlausschusses gem. § 92 Abs. 1 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung zur Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des ersten Bürgermeisters findet am Montag, 17.03.2014, um 17.00 Uhr im Rathaus, großer Sitzungssaal im Dachgeschoss (3. Stock) statt.

Der Zutritt zu dieser Sitzung ist jedermann gestattet (Art. 17 Abs. 1 und 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Der Wahlausschuss kann jedoch die Öffentlichkeit ausschließen, soweit Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner dies notwendig machen. Falls eine weitere Sitzung erforderlich wird, wird diese rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.

Weilheim i.OB, 05.03.2014

Andreas Wunder
(Stadtwahlleiter)

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