Stadt Weilheim i.OB

  1. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
  2. Die Gemeinde ist in 11 allgemeine Wahlbezirke und 4 Briefwahlbezirke eingeteilt (siehe Anlage). In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 17.04.2014 bis 26.04.2014  zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.30 Uhr in der Stadthalle zusammen.
  3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
  4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
  5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist,a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder
    b) durch Briefwahl teilnehmen.Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
  6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Weilheim i.OB, 08.05.2014

Markus Loth
1. Bürgermeister

Europawahl - 25.05.2014

WAHLLOKALE

Bezirk, Wahlraum, Wahlort, barrierefrei
  • Bezirk 0001, Stadttheater, Weilheim i.OB, Theaterplatz 1, barrierefrei - Ja
  • Bezirk 0002, Mittelschule, Altbau, Raum 1 E 9, Weilheim i.OB, Eingang Röntgenstraße, barrierefrei - Nein
  • Bezirk 0003, Gymnasium, C-Bau, Raum CO 13, Weilheim i.OB, Murnauer Straße 12, barrierefrei - Ja
  • Bezirk 0004, Grundschule Weilheim i.OB, an der Ammer, EG, Raum 1, Weilheim i.OB, Lohgasse 17, barrierefrei - Ja
  • Bezirk 0005, Gaststätte Schreiber, Gastraum, Weilheim i.OB, Tankenrain 1, barrierefrei - Ja
  • Bezirk 0006, Stadthalle, Foyer, Weilheim i.OB, Wessobrunner Straße 8, barrierefrei - Ja
  • Bezirk 0007, Berufsschule, EG, Mehrzweckraum B 007, Weilheim i.OB, Kerschensteinerstraße 2, barrierefrei - Ja
  • Bezirk 0008, Grundschule Weilheim i.OB, am Hardt, EG, Raum E 08, Weilheim i.OB, Hardtkapellenstraße 6, barrierefrei - Ja
  • Bezirk 0009, Turnhalle Unterhausen, Weilheim i.OB, Unterhausen, Sportplatzweg 1, barrierefrei - Ja
  • Bezirk 0010, Gemeindehaus Marnbach, 1. Stock, Saal, Weilheim i.OB, Marnbach, Seeshaupter Straße 10, barrierefrei - Nein
  • Bezirk 0011, Bürgerheim, Personal-Aufenthaltsraum EG, Weilheim i.OB, Münchener Straße 2, barrierefrei - Ja
  • Bezirk 0021, Stadthalle, Saal, Briefwahl, Weilheim i.OB, Wessobrunner Straße 8
  • Bezirk 0022, Stadthalle, Saal, Briefwahl, Weilheim i.OB, Wessobrunner Straße 8
  • Bezirk 0023, Stadthalle, Saal, Briefwahl, Weilheim i.OB, Wessobrunner Straße 8
  • Bezirk 0024, Stadthalle, Saal, Briefwahl, Weilheim i.OB, Wessobrunner Straße 8

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82362 Weilheim i.OB
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