Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring).

Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genannter Ziele.

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Im zurückliegenden Berichtszeitraum (2007-2012) wurden für die vier im Folgenden genannten Pflanzenarten in Bayern feste Stichprobenflächen eingerichtet, die jetzt im Rahmen dieses Vorhabens turnusmäßig in zwei Durchgängen wieder untersucht werden. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.

Im Gemeinde- bzw. Stadtgebiet befindet sich mindestens eine Probefläche der folgenden Pflanzenarten: Kriechender Scheiberich (Apium repens), Sumpf-Gladiole (Gladiolus palustris), Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii) und Sommer-Schraubenstendel (Spiranthes aestivalis). Diese Probeflächen sollen im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt im Zeitraum Mai 2014 bis September 2015 untersucht werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.

Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt. Für Wald-Lebensraumtypen und manche Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zuständig.Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre Untere Naturschutzbehörde beim zuständigen Landratsamt Weilheim-Schongau zur Verfügung.

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