Zur weiteren städtebaulichen Entwicklung einer Misch- und Wohnbebauung im Gebiet „Südlich der Pöltner Kirche“ hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 05.06.2014 die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß §§ 1, 2 und 12 BauGB beschlossen. Das erforderliche Verfahren kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden (§ 13a BauGB).

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Südlich der Pöltner Kirche II“.

Vom Geltungsbereich werden die, entsprechend dem beiliegenden Lageplan des Stadtbauamts vom 27.05.2014 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücketeilflächen, Fl.Nr. 327, 328, 329/1, 330-Teilfläche (TF), 331/4, 331/5, 331/13 und 918-Teilfläche (TF), Gemarkung Weilheim i.OB erfasst.

Die Fl.Nr. 330-TF und 331/5 werden als „Mischgebiet“ gemäß § 6 BauNVO; die übrigen Flächen werden als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.

Gleichzeitig wird der Flächennutzungsplan für die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen Fl.Nr. 330-TF und 981-TF geändert. Auf die diesbezügliche Bekanntmachung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wird verwiesen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Bauleitplanungen sind der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig bekannt zu geben (§ 3 Abs. 1 BauGB). Gleichzeitig sind die Fachbehörden am Verfahren zu beteiligen. Über diese weiteren offiziellen Verfahrensschritte zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes wird jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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