BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 24.07.2014 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Am Steickerer - Nord“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 15.07.2014 folgende Grundstücke erfasst:

Fl.Nrn. 594 und 595, Gemarkung Deutenhausen

Das Gebiet wird entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 Abs. 2 BauNVO festgesetzt.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 201 oder 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an