MITTEILUNG

über die nach dem Abmarkungsgesetz vorgesehene

Flurbesichtigung und Grenzbegehung

für den nordöstlichen Teil der Gemeindeflur Weilheim von der Ammer bei Wielenbach über das Anwesen Schörghof, Weiler Steinberg, Farchenbichl bis zur Staatsstraße 2064 nach Seeshaupt

Termin: Mittwoch, 05. November 2014, 7.45 Uhr
Treffpunkt: Weilheimer Rathaus (Parkplatz)

  • 08.00 Uhr - Eintreffen an der Flurgrenze Wielenbach im Verlauf des öffentlichen Feld- und Waldweges nördlich von Unterhausen. Treffpunkt mit den Vertretern der Gemeinde Wielenbach
  • 10.30 Uhr - Eintreffen an der Flurgrenze Magnetsried/Seeshaupt östlich des Weiler Steinberg. Treffpunkt mit den Vertretern der Gemeinde Seeshaupt
  • 13.00 Uhr - Eintreffen am Zielpunkt Staatsstraße 2064 nach Seeshaupt westlich von Magnetsried

Die zuständigen Vertreter und die Feldgeschworenen der Gemeinden Wielenbach, Seeshaupt und der Stadt Weilheim i.OB sowie die Eigentümer der an die Gemeindegrenzen anliegenden Grundstücke werden hiermit zur Begehung ihrer Flurgrenzen eingeladen und zugleich gebeten, bis zum Grenzbegehungstermin sämtliche Grenzzeichen freizulegen.

Stadt Weilheim i.OB, 17.10.2014

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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