BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 24.06.2014 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Färbergasse II“ für das Grundstück Fl.Nr. 942/3, Gemarkung Weilheim, zur Schaffung eines weiteren Garagenstellplatzes anstatt eines bisher offenen Stellplatzes sowie zur Anpassung der dortigen Grünordnung zu ändern.

Bislang setzt der Bebauungsplan westlich im Anschluss an die Garage eine Fläche für einen (offenen) Stellplatz fest. Weiter werden im südwestlichen Grundstücksbereich 3 Bäume als zu erhaltend sowie im Bereich des vorgenannten Stellplatzes 1 Baum als anzupflanzend festgesetzt.

Auf Antrag eines Grundeigentümers im Plangebiet soll anstatt des Stellplatzes neben der Garage eine weitere Garage errichtet werden. Der in diesem Bereich neu anzupflanzende Baum soll an einer anderen Stelle auf dem Grundstück angepflanzt werden. Der nördliche der zu erhaltenden Bäume im südwestlichen Grundstücksbereich wurde bereits im Einvernehmen mit der Stadt gefällt. Hierfür soll ein Baum als Ersatz auf dem Grundstück angepflanzt werden. Der Geltungsbereich der 10. vereinfachten Änderung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan des Stadtbauamtes Weilheim i.OB vom 01.12.2014.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 15.01.2015 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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Fax 0881 682-1199

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