(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf 2.000.000,00 DM festgesetzt.

(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan der Stadtwerke wird auf 3.580.000,00 DM festgesetzt.

(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan des Städt. Bürgerheimes wird auf 1.815.000,00 DM festgesetzt.

§ 3

(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 8.600.000,00 DM festgesetzt.

(2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan der Stadtwerke und des Städt. Bürgerheimes werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 280 v.H., b) für die Grundstücke (B) 300 v.H.
  2. Gewerbesteuer 300 v.H.

§ 5

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000,00 DM festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke wird auf 1.000.000,00 DM festgesetzt.

(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Städt. Bürgerheimes wird auf 500.000,00 DM festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2001 in Kraft.

II. Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach der Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 02.04.2001 Az. 941-Sg. 32 erteilt.

III. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 26 Abs. 2 und Art. 65   Abs. 3 GO in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung in der Zeit vom 23.04.2001 – 30.04.2001 im Rathaus (Stadtkämmerei) während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme auf. Außerhalb dieses Zeitraumes können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 682-160). An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist das Rathaus geschlossen.

Im übrigen kann der Haushaltsplan auch während des ganzen Jahres in der Stadtkämmerei eingesehen werden.

Weilheim i.OB, 05.04.2001

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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