BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 29.01.2015 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Gewerbegebiet Holzhofring“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 22.01.2015 folgende Grundstücke erfasst:

Fl.Nrn. 1012, 1022/3, 1024/2-Teilfläche, 1024-Teilfläche und 1012/17, Gemarkung Weilheim i.OB

Das Gebiet wird entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan für die Grundstücke Fl.Nr. 1012, 1024/2-Teilfläche, 1024-Teilfläche und 1012/17, Gemarkung Weilheim i.OB, als „Gewerbegebiet“ gemäß § 8 Abs. 2 BauNVO und für das Grundstück Fl.Nr. 1022/3, Gemarkung Weilheim i.OB, als „Mischgebiet“ gemäß § 6 Abs. 2 BauNVO festgesetzt.

Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste und städtebaulich geordnete Nutzung der Grundstücke zu gewährleisten. Die bislang unzureichende verkehrsmäßige Erschließung des Grundstückes Fl.Nr. 1022/3, Gemarkung Weilheim i.OB soll daneben nach den Anforderungen an die Nutzung neu geregelt werden.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 201 oder 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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