BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 29.01.2015 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB gemeinsam mit der Gemeinde Polling für das Gebiet „Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 29.01.2015 im Stadtgebiet der Stadt Weilheim i.OB folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfasst:

Fl.Nrn. 6506, 6507, 6508, 6509, 6510, 6511, 6512, 6513-TF, 6518 und 6500-TF, Gemarkung Weilheim

Das Gebiet wird entsprechend der künftigen Ausweisung im Flächennutzungsplan als „Gewerbegebiet“ gemäß § 8 Abs. 2 BauNVO festgesetzt.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 201 oder 202, eingesehen werden.

Über die weiteren Verfahrensschritte zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister