BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 29.01.2015 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Lindenstraße I“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan wird in die Teilbereiche A und B gegliedert. Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 27.03.2015 folgende Grundstücke erfasst:

  • für den Teilbereich A die Fl.Nrn. 2840/28 und 2840/27, Gemarkung Weilheim.
  • für den Teilbereich B die Fl.Nr. 2840/23, Gemarkung Weilheim

Das Gebiet wird entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 Abs. 2 BauNVO festgesetzt.

Beim Plangebiet handelt es sich um einen bebauten, innerstädtischen Bereich, der im Rahmen der Bauleitplanung weiter entwickelt werden soll. Durch die Bebauung der Grundstücke soll eine maßvolle und städtebaulich verträgliche Nachverdichtung unter Berücksichtigung grünordnerischer Gesichtspunkte erreicht werden. Es handelt sich daher um eine Maßnahme der Innenentwicklung, so dass der Bebauungsplan nach den beschleunigten Verfahrensvorschriften des § 13a BauGB aufgestellt wird.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird hiermit bekannt gegeben, dass

  1. der Bebauungsplan im bescheunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) nach den Vorschriften des § 13 BauGB aufgestellt werden soll und
  2. sich die Öffentlichkeit im Rathaus, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer Nr. 201 oder 202, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und ihr im weiteren Verfahren im Rahmen einer öffentlichen Planauslegung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Auf die im anschließenden Verfahren erfolgenden Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB ist diesbezüglich zu achten.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 201 oder 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister