BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 01.07.2014 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Dorfgebiet Marnbach“ für die Grundstücke Fl.Nr. 1237/1 der Gemarkung Deutenhausen zu ändern und den Bebauungsplan um Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1237/1-Teilfläche und 1237-Teilfläche zu erweitern.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes endete bislang mittig in Nord-Süd-Richtung im Grundstück Fl.Nr. 1237/1 der Gemarkung Deutenhausen und ermöglichte für den westlichen Teil dieses Grundstück eine Bebauung mit 2 Vollgeschossen innerhalb eines festgesetzten Bauraumes.

Auf Antrag der Grundeigentümer der vorgenannten Grundstücke soll das Plangebiet um Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1237/1-Teilfläche und 1237-Teilfläche erweitert werden. Im erweiterten Geltungsbereich soll eine Bebauung für 3 Baukörper mit jeweils 2 Vollgeschossen bei einer Grundfläche von jeweils max. 150 m² ermöglicht werden.

Der geltende Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB stellt den Erweiterungsbereich als Baufläche dar.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Über die weiteren Verfahrensschritte wird gesondert informiert.

Der vorläufige Entwurf des Änderungsplans kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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Fax 0881 682-1199

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