Das Landratsamt Weilheim-Schongau bittet mit Schreiben vom 09.09.2002, EAPI. 644 4 Sg.42 Me/Mm, um Veröffentlichung folgender Bekanntmachung:

BEKANNTMACHUNG

Der Wasser  und Bodenverband Deutenhausen wurde im April 1957 gegründet. Nach der Verbandssatzung hat der Verband die Aufgabe, Grundstücke zu entwässern, durch Bodenbearbeitung zu verbessern und im verbesserten Zustande zu erhalten.

Der Wasser und Bodenverband Deutenhausen nimmt nach Aussage des Verbandsvorstehers seit vielen Jahren keine Verbandsaufgaben mehr wahr; eine handlungsfähige Vorstandschaft besteht nicht mehr. Nach Art. 3 des Bayer. Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes kann ein seit mehr als drei Jahre ruhender Wasser  und Bodenverband im vereinfachten Verfahren aufgelöst werden.

Das Landratsamt Weilheim Schongau beabsichtigt nunmehr, den Wasser  und Bodenverband Deutenhausen aufzulösen und gibt den Verbandsmitgliedern und Betroffenen hiermit Gelegenheit, innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser Bekanntmachung Einwendungen gegen die Auflösung bei der Stadt Weilheim, Admiral Hipper Straße 20, 82362 Weilheim oder beim Landratsamt Weilheim Schongau, Dienststelle Schongau, Münzstraße 33, 86956 Schongau, schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Das nach der Liquidation verbleibende Restvermögen des Verbandes geht an die Stadt Weilheim i.OB über. Die Abwicklung der Auflösungsgeschäfte obliegt Herrn Dominikus Schleich, Hardtstraße 2, 82362 Weilheim.

Wir weisen darauf hin, dass grundstücksübergreifende Drainanlagen, Vorflutleitungen und evtl. noch vorhandene kleine Entwässerungsgräben von den jeweiligen Beteiligten unterhalten werden müssen. Dazu haben die Eigentümer von Grundstücken, auf denen sich gemeinsame Anlagen (Drainsammler, Gräben etc.) befinden, die zur Unterhaltung erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen zu dulden und alles zu unterlassen, was den Bestand, die Wirksamkeit oder die Unterhaltung gefährden oder erschweren würde. Die Stadt Weilheim i.OB hat der Auflösung des Wasser  und Bodenverbandes Deutenhausen zugestimmt.

Die beabsichtigte Auflösung des Wasser  und Bodenverbandes Deutenhausen wird gleichzeitig mit der Aufforderung an alle Gläubiger bekannt gemacht, etwaige Ansprüche gegen diesen Verband bis spätestens 30.11.2002 bei der Stadt Weilheim i.OB oder beim Landratsamt Weilheim Schongau, Dienststelle Schongau, anzumelden.

Schongau, den 03.09.2002
Landratsamt Weilheim Schongau
Dienststelle Schongau
i.A.

L. Messerschmid

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an