BEKANNTMACHUNG

Der Stadtbach Weilheim wird seit alters her für den Betrieb von Mühlen aller Art genutzt. So wurde die jetzt „Stadtmühle“ genannte Anlage beim Preisinger-Anwesen bereits im Jahr 1517 als Habacher Mühle erwähnt.
Mit Genehmigung vom 02.12.1983 wurde der Stadtbach von der Bärenmühle bis zum Rathausplatz ausgebaut. Das Wasserrad der Preisinger Mühle wurde dabei zur Erinnerung und Belebung des Stadtbildes erhalten.

Die Stadtwerke Weilheim Energie GmbH beabsichtigt nunmehr, das vorhandene Stauwehr zur Energiegewinnung zu nutzen, und hat hierfür eine wasserrechtliche Bewilligung beantragt.
Im Zuge des förmlichen Verfahrens wurden fachliche Stellungnahmen/Gutachten zu dem Vorhaben eingeholt; daneben wurde den Betroffenen Gelegenheit gegeben, sich zu dem Vorhaben zu äußern bzw. Einwände vorzubringen.

Nach den Vorgaben des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes ist nach Ablauf der Auslegungs- und Einwendungsfrist ein Erörterungstermin durchzuführen.

Dieser Termin findet am

Freitag, 09.10.2015 um 9:30 Uhr
im Rathaus der Stadt Weilheim
(Sitzungssaal III. Stock)
Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim

statt.

Die Teilnahme am Erörterungstermin ist jedem, der sich von dem geplanten Vorhaben betroffen fühlt, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich; diese ist ggf. durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und zu den Akten des Landratsamtes Weilheim-Schongau zu geben.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können und dass das Anhörungsverfahren mit dem Schluss der Erörterung beendet ist. Durch die Teilnahme entstehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten, können nicht erstattet werden.

Schongau, 08.09.2015

Landratsamt Weilheim-Schongau

L. Messerschmid