BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung am 27.06.2013 beschlossen, für den Bereich „Am Gögerl“ einen Bebauungsplan gem. §§ 1 Abs. 3 i. V. m. § 2 BauGB aufzustellen. Das Verfahren wurde zwischenzeitlich mit der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Fachbehörden eingeleitet. Der Stadtrat der Stadt Weilheim i. OB hat sich in seiner Sitzung am 21.05.2015 mit den eingereichten Anregungen zum Bebauungsplan befasst. Über die Bedenken und Anregungen wurde unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne von § 1, 1a und 2 BauGB entschieden und abgewogen. Der insoweit geänderte Bauleitplan, die Begründung, der Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt Weilheim i. OB wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen lagen nun vom 29.07.2015 mit 04.09.2015 im Rathaus der Stadt Weilheim i. OB öffentlich aus und konnten von jedermann eingesehen werden.

Über die während dieser Auslegung eingereichten nochmaligen Anregungen hat der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 01.10.2015 abgewogen und entschieden. Demgemäß ist der Bebauungsplan nochmals in Teilbereichen geringfügig anzupassen bzw. zu überarbeiten.

Der nochmals ergänzte Bebauungsplan und die Begründung mit Umweltbericht sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden hiermit zur erneuten öffentlichen Einsichtnahme nach § 4a Abs. 3 BauGB ausgelegt. Nach § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Die Auslegungsfrist wird auf 2 Wochen verkürzt.

Es liegen umweltbezogene Stellungnahmen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen (SaP, Artenschutz und Ausgleichsmaßnahmen), sowie immissionsrechtliche in Bezug Menschen / Lärm (Grundrissorientierung der Gebäude) vor.

Der ergänzte Bebauungsplan liegt nun samt Unterlagen in der Zeit vom 28.10.2015 mit 12.11.2015 nochmals öffentlich im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes aus und kann von jedermann eingesehen werden. Die Unterlagen können auch unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen – zu den nochmals geänderten oder ergänzten Teilen – bis spätestens 12.11.2015 vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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