BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 22.09.2015 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Westlich der Parchetstraße I“ bezüglich der Festsetzungen über Gebäudegrößen und Anbauten zu ändern.

Bislang setzt der Bebauungsplan fest, dass auf den schmalen Gartengrundstücken nur Gebäude mit 6,00 m x 12,50 m erstellt werden dürfen. Anbauten im Süden sind mit 1,00 m x 3,00 m zulässig. Aufschüttungen, Abgrabungen oder Lichtschächte sind bislang möglich. Auf Antrag eines Grundeigentümers im Plangebiet sollen nun die Baukörpergrößen alternativ zu den bisherigen Festsetzungen auch mit 7,00 m x 12,50 m unter Verzicht auf die Herstellung eines Anbaues ermöglicht werden.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Der Geltungsbereich der Änderung kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 21.12.2015 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister