BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 10.11.2015 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Freizeitzentrum Narbonner Ring“ für das Grundstück
Fl.Nr. 2686/0, Gemarkung Weilheim, zu ändern.

Der Bebauungsplan i.d.F. der 1. Vereinfachten Änderung vom 14.07.2008 setzte u.a. die Lage der geplanten Tennishalle im nordöstlichen Bereich des Grundstücks fest. Mit der vorliegenden Änderung sollen nunmehr die Lage der geplanten Tennishalle in den nordwestlichen Bereich des Grundstückes verschoben werden.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Der Geltungsbereich der Änderung kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 05.02.2016 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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