BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 01.07.2014 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Dorfgebiet Marnbach“ für die Grundstücke Fl.Nr. 1237/1 der Gemarkung Deutenhausen zu ändern und den Bebauungsplan um Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1237/1-Teilfläche und 1237-Teilfläche zu erweitern.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes endete bislang mittig in Nord-Süd-Richtung im Grundstück Fl.Nr. 1237/1 der Gemarkung Deutenhausen und ermöglichte für den westlichen Teil dieses Grundstück eine Bebauung mit 2 Vollgeschossen innerhalb eines festgesetzten Bauraumes.

Auf Antrag der Grundeigentümer der vorgenannten Grundstücke soll das Plangebiet um Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1237/1-Teilfläche und 1237-Teilfläche erweitert werden. Im erweiterten Geltungsbereich soll eine Bebauung für 3 Baukörper mit jeweils 2 Vollgeschossen bei einer Grundfläche von jeweils max. 150 m² ermöglicht werden.

Der geltende Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB stellt den Erweiterungsbereich als Baufläche dar.

Der Änderungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 9 vom 05.05.2015 öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich der Änderung kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden. Der nun vorliegende Änderungsplan wird hiermit öffentlich ausgelegt.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 07.03.2016 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan liegt in der Zeit vom 01.02.2016 bis 07.03.2016 öffentlich aus und kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden.
Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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