BEKANNTMACHUNG

Der Stadtwerke Weilheim i.OB Energie GmbH wurde mit Bescheid des Landratsamtes Weilheim-Schongau vom 22.12.2015 Az. Sb. 41.1.2 Me/Schö. die wasserrechtliche Bewilligung zum Aufstauen des Stadtbaches (Angerbaches) auf 565,50 m ü.NN, zum Ableiten von bis zu 0,7 m3/s Wasser aus dem Stadtbach sowie zum Wiedereinleiten dieser Wassermenge unmittelbar in den Stadtbach erteilt. Die Bewilligung erging unter zahlreichen Nebenbestimmungen.

Eine Ausfertigung der Bewilligung mit Rechtsbehelfsbelehrung und die der Bewilligung zugrunde liegenden Planunterlagen liegen in der Zeit vom 25.01.2016 bis einschließlich 10.02.2016 während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Weilheim, Admiral-Hipper-Str. 20, 82362 Weilheim zur Einsicht aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Bewilligung auch gegenüber den übrigen Betroffenen gem. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes als zugestellt.

Schongau, 30.12.2015

Landratsamt Weilheim-Schongau
L. Messerschmid

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