BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 28.01.2016 eine 17. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 29.02.2012 für die Wohnbaufläche „Kanalstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Vom Geltungsbereich erfasst sind die im beiliegend abgedruckten Lageplan schwarz umrandet dargestellten Grundstücke Fl.Nrn. 3210/4 und 3210/52, Gemarkung Weilheim i.OB. Die bisher im Flächennutzungsplan als gemischte Flächen dargestellten Grundstücke werden künftig als „Wohnbaufläche“ gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB erfolgt hiermit die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 18.03.2016 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass den Planungen zugestimmt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Planungen der Öffentlichkeit vorzustellen. Hierzu findet am

Dienstag, 23.02.2016, um 18.45 Uhr
im großen Sitzungssaal des Rathauses

eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt, zu der hiermit jedermann eingeladen wird.

ei dieser Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Änderungsplanung zum Flächennutzungsplan im Einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen. Die Planentwürfe können während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister