BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 10.11.2015 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ für das Grundstück, Fl.Nr. 870, Gemarkung Weilheim, Münchener Straße 21, zu ändern.

Der Bebauungsplan für das Gebiet „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ der Stadt Weilheim i.OB aus dem Jahre 1967 weist für das Grundstück Fl.Nr. 870, Gemarkung Weilheim, Münchener Straße 21 einen durch Baulinie zur Münchener Straße hin und durch Baugrenze nach Westen hin definierten Bauraum aus. Innerhalb dieses Bauraums kann zur Münchener Straße hin ein Gebäude mit E + II (entsprechend dem Bestandsgebäude) und nach Westen hin mit zwingend erdgeschossig ein Anbau errichtet werden. An der Westgrenze des Baugrundstücks ist darüber hinaus eine Fläche für Garagen festgesetzt.

Es ist geplant, auf dem Grundstück Fl.Nr. 870 unter Erhalt des bestehenden Gebäudes durch Anbauten an der Westfassade des Bestandsgebäudes in gleicher Höhe insgesamt 10 Wohneinheiten für betreutes Wohnen zu schaffen. Die Anbauten sollen in einem Bereich des Bauraumes erstellt werden, in dem nur erdgeschossige Bauweise zugelassen ist. Weiter ist geplant, an der Ostfassade des Bestandsgebäudes durch Anbauten in geringem Umfang die bestehende Fassade zu gliedern und hierdurch gleichzeitig Lärmschutzmaßnahmen zu schaffen. Diese Anbauten überschreiten die Baulinie in geringem Umfang. Das städtebauliche Erscheinungsbild entlang der Münchener Straße soll im wesentlichen erhalten bleiben. Flächen für Garagen und Stellplätze sollen – wie bisher – im westlichen Bereich des Baugrundstücks geschaffen werden. Im südlichen Bereich des Bauraumes soll ein behindertengerechter Zugang zum Gebäude geschaffen werden.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 31.03.2016 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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