BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 12.05.2015 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Geisenhofergelände“ im Bereich des Grundstückes F.Nr. 2827, Gemarkung Weilheim, Münchener Straße 55, zu ändern. In seiner Sitzung am 20.10.2015 hat der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB nun den Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 30.09.2015 gebilligt. Das Änderungsverfahren wird nach den Vorschriften des § 13 BauGB eingeleitet.Der Änderungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 24 am 05.11.2015 bekannt gemacht.

Nach Durchführung der ersten Verfahrensschritte befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB nun in seiner öffentlichen Sitzung am 19.01.2016 mit den vorgebrachten Einwendungen und Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Fachbehörden.

Über die vorgetragenen Anregungen und Bedenken wurde unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange durch den Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB im Sinne der §§ 1, 1a und 2 BauGB entschieden und abgewogen.

Der insoweit geänderte Bauleitplan und die Begründung werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt und können vom 15.04.2016 bis 20.05.2016 während den üblichen Dienststunden des des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, und unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Da es sich um ein bebautes, innerstädtisches Gelände handelt, durch den ursprünglichen Bebauungsplan bereits umfangreiches Baurecht besteht, welches nicht wesentlich geändert wird, und keine Umweltprüfung erforderlich ist, wird das Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden (dem sog. Scoping nach § 4 Abs. 1 BauGB) wird daher abgesehen. Die Fachbehörden und die Öffentlichkeit werden hiermit gleichzeitig unterrichtet.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 20.05.2016 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Bauleitplanung zugestimmt wird.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister