BEKANNTMACHUNG

Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München, vom 22.03.2016, Az.: 65101-611ppi/066-2014#013, (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit von 18.04.2016 bis 02.05.2016 während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11, 80335 München, eingesehen werden.

Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an