BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 20.09.2001 die Erweiterung des Bebauungsplanes für das Gebiet €Seemüller II€, Gemarkung Weilheim i.OB, zwischen Oberammergauer Straße, Hans-Glück-Straße, Görg-Ganghofer-Straße und Ettaler Straße gelegen, gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB beschlossen.

Die Bekanntmachung dieses Änderungsbeschlusses erfolgte bereits im Bebauungsplan "Seemüller II" - Erweiterung - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Bei der Aufzählung der im Geltungsbereich der Erweiterung gelegenen Flurstücke wurde die Flurnummer der Ettaler Straße übersehen. Der Geltungsbereich umfaßt die Fl.Nr. 1055/1, 1055/2, 1060/1 und 1086-Teilfläche, Gemarkung Weilheim i.OB. Der Lageplan wird hierzu nochmals abgedruckt.

Der Erweiterungsbereich ist im verbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB bereits als künftige Wohnbaufläche dargestellt. Nachdem die Erweiterungsfläche nur ein Grundstück betrifft, die Erschließung gesichert ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird neben der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB gleichzeitig die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Auf eine vorgezogene Bürgerbeteiligung kann verzichtet werden.

Der Änderungs- bzw. Erweiterungsplan wird in der Zeit vom 14.03.2002 mit 19.04.2002 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Während dieser Auslegung können Bedenken und Anregungen zum Planungsvorhaben von jedermann vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung im einzelnen erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Kontakt

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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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