BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung am 02.10.2014 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Nelkenstraße / Rosenstraße“ gemäß §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 26 am 20.10.2014 bekannt gemacht. In der Zeit vom 30.06.2015 bis 31.07.2015 sowie in der Zeit vom 15.12.2015 bis 20.01.2016 wurden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden im Verfahren beteiligt.

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB befasste sich nun in seiner öffentlichen Sitzung am 25.02.2016 nach entsprechenden Vorberatungen durch den Bauausschuss mit den vorgebrachten Einwendungen und Anregungen aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung und der zweiten Beteiligung der Fachbehörden. Über die vorgetragenen Anregungen und Bedenken wurde unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange durch den Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB im Sinne der §§ 1, 1a und 2 BauGB entschieden und abgewogen.

Der insoweit nochmals geänderte Bauleitplan und die Begründung werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit

vom 15.06.2016 mit 20.07.2016

im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes und unter www.weilheim.de von jedermann eingesehen werden.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Abs. 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten. Erneute Stellungnahmen werden bis spätestens 20.07.2016 erbeten.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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