BEKANNTMACHUNG

Die Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – hat mit Bescheid vom 07.07.2016 dem Luftsportverein Weilheim-Peißenberg e.V. für das bestehende Segelfluggelände Paterzell im Wege einer rechtlichen Umwandlung die luftverkehrsrechtliche Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb eines Landeplatzes für besondere Zwecke (Sonderlandeplatz) erteilt.

Eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und genehmigten Planunterlagen liegt in der Zeit von 08.08.2016 bis 23.08.2016 bei der Stadt Weilheim, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim, aus und kann dort zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und genehmigten Planunterlagen kann auch für den o.g. Zeitraum der Auslegung auf der Internetseite der Stadt Weilheim (www.weilheim.de) abgerufen werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den Betroffenen als zugestellt.

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an