BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seinen Sitzungen am 29.01.2015 und 01.10.2015 beschlossen, für den Bereich „Berufsschulzentrum Weilheim“ einen Bebauungsplan gemäß §§ 1 und 2 BauGB aufzustellen. Im Verfahren fand ein Abstimmungstermin mit verschiedenen Fachbehörden (sog. Scoping-Termin) statt. Die Planung wurde der Öffentlichkeit am 20.06.2016 vorgestellt. Gleichzeitig wurden die Fachbehörden nach § 4 BauGB um Stellungnahme gebeten.

Über die während dieser Verfahrensschritte eingegangenen Bedenken und Anregungen hat der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.07.2016 unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Der insoweit ergänzte und geänderte Bebauungsplan und die Begründung mit Umweltbericht samt allen weiteren Anlagen werden hiermit zur öffentlichen Einsichtnahme nach § 3 BauGB ausgelegt.
Es liegen umweltbezogene Stellungnahmen zu den Schutzgütern Natur und Erholung (Erhalt der natürlichen Flächen) sowie immissionsrechtliche in Bezug Menschen / Lärm (Verkehrsbelastung / Verkehrslärm) vor.

Der Bebauungsplan liegt samt Unterlagen in der Zeit vom 29.08.2016 mit 05.10.2016 öffentlich im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes aus und kann von jedermann eingesehen werden. Die Unterlagen können auch unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen bis spätestens 05.10.2016 vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister