BEKANNTMACHUNG

In seiner öffentlichen Sitzung am 23.06.2016 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Entlastungsstraße Trifthof Industrieanbinder“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern und zu erweitern. Die Flächen sind im gültigen Flächennutzungsplan im Wesentlichen als landwirtschaftliche Flächen bzw. Flächen für Erschließungswege dargestellt.

In einem parallel zu diesem Verfahren durchgeführten Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes werden die betroffenen Flächen entsprechend den Nutzungszwecken dieses Bebauungsplanes als landwirtschaftliche Flächen und Flächen für Erschließungswege neu geordnet. Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung besteht das Erfordernis, hierfür einen Bebauungsplan zu erlassen (§ 1 Abs. 1 und 3 BauGB).

Vom Geltungsbereich werden die im beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 12.06.2013 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (TF), Fl.Nrn. 1069 TF, 6500 TF, 6513 TF, 6513/1 TF, 6513/2, 6513/3, 6516 TF, 6517 und 6518/1 TF, Gemarkung Weilheim, erfasst.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan.

Über die weiteren Verfahrensschritte zur Durchführung des Aufstellungsverfahrens werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des BauGB jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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