BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 08.11.2016 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Dorfgebiet Marnbach“ für das Grundstück
Fl.Nr. 611, Gemarkung Deutenhausen, zu ändern.

Der rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan für das Gebiet „Dorfgebiet Marnbach“ der Stadt Weilheim i.OB vom 02.04.2004 setzt für das Grundstück Fl.Nr. 611, Gemarkung Deutenhausen, Anwesen Antdorfer Straße 6, einen durch Baugrenzen definierten und in der Breite gegliederten Bauraum mit vorgegebenem Firstverlauf fest, der im Wesentlichen die vorhandene landwirtschaftliche Kubatur umfasst.

Die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 611, Gemarkung Deutenhausen beabsichtigen, die bestehende landwirtschaftliche Kubatur abzubrechen und ein neues Gebäude mit geänderter Situierung und geändertem Firstverlauf auf dem Baugrundstück zu errichten.

Dies bedingt eine Änderung der Baugrenzen und der Firstrichtung.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Der Geltungsbereich der Änderung kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.01.2017 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, und unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister