BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 21.03.2002 den Beschluß gefaßt, den Flächennutzungsplan für das Weilheimer Moos bezüglich der Firmenfläche eines ansässigen Torfbetriebes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern.

Vom Änderungsgebiet sind die in den beiliegend abgedruckten Lageplänen des Stadtbauamts vom 11.03.2002 schwarz umrandeten Grundstücke betroffen:

Amtlicher Lageplan:

Fl.Nrn. 3425, 3431/2, 3432, 3432/2, 3432/3, 3433, 3434, 3435, 3452, 3453, 3454 und 3455, Gemarkung Weilheim i.OB.

Flurbereinigungsplan:

Fl.Nr. 3431, 3432, 3433, 3434, 3435, 3441, 3442, 3452, 3453 und 3455, Gemarkung Weilheim i.OB.

Das Gebiet ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als Fläche für Betriebsgebäude und €anlagen, Straßenfläche, Abgrabungsfläche (Torfgewinnung) und Fläche zur Bepflanzung oder Sukzession (Planung) dargestellt. Die Flächen für Betriebsgebäude und €anlagen sollen etwas erweitert werden um im Vergleich zu anderen Torfabbaubetrieben eine Gleichbehandlung zu erzielen. Die Straßenfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges soll aus dem bisherigen Betriebsgelände aus Verkehrssicherheitsgründen herausgenommen werden. Es ergibt sich daher eine Flächenverschiebung, jedoch keine neue Flächenklassifizierung.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung der Änderungsabsicht.

Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister