BEKANNTMACHUNG

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 15.02.2011 eine 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes “Südendstraße“ – Änderung Lehner, Gemarkung Weilheim, eingeleitet. Gegenstand war die Festlegung des bisher privaten Kinderspielplatzes auf Fl.Nr. 1056/6-Teilfläche als „öffentlichen“ Kinderspielplatz, eine geringfügige Verschiebung der Baugrenzen und Verringerung einer Wegefläche.

Der Satzungsbeschluss für diese Änderung erfolgte in der Sitzung des Bauausschusses vom 20.03.2012 (Ö 46/2012). Das Änderungsverfahren wurde im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB Nr. 10 vom 05.05.2012 bekannt gemacht und damit zunächst rechtsverbindlich.

Gegen diese 3. Änderung wurde erfolgreich eine Normenkontrollklage eingereicht. Mit Urteil vom 18.10.2016 (Az. 1 N 12.1182) des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wurde die Änderung für unwirksam erklärt. Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat mit Beschluss vom 17.02.2017 (Ö 02/2017) vom Urteil Kenntnis genommen und gleichzeitig den Satzungsbeschluss des Bauausschusses vom 20.03.2012 (Ö 46/2012) über diese 3. Änderung des Bebauungsplanes aufgehoben.

Hiermit wird bekannt gegeben, dass diese 3. Änderung des Bebauungsplanes „Südendstraße“ – Änderung Lehner in der Planfassung vom 06.06.2011 ungültig ist. Damit gilt der Bebauungsplan „Südendstraße II – Änderung Lehner“ in der Fassung der 2. vereinfachten Änderung vom 18.04.2005.

Auskünfte über diesen Bebauungsplan erhalten Sie über das Bauamt der Stadt Weilheim i.OB.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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