BEKANNTMACHUNG

Der Gutachterausschuss hat gemäß §196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §10 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) die Bodenrichtwerte für den Landkreis Weilheim – Schongau zum Stichtag 31.12.2016 ermittelt und beschlossen.

Es liegen Bodenrichtwerte für baureifes Land aufgeteilt in Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen und gewerblich genutzte Flächen vor. Des Weiteren gibt es eine Bodenrichtwertliste für landwirtschaftliche Grundstücke sowie Moor, Streuwiese und Waldboden.

Es werden in den Bodenrichtwertlisten neben Flächen- und GFZ-Umrechnungskoeffizienten auch Grünlandanpassungsfaktoren veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Richtwertlisten ab Ende Mai 2017 kostenfrei im Amtsgebäude des Landratsamtes in Weilheim, Pütrichstraße 8,Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Dachgeschoss, eingesehen werden können.

Schriftliche Auskünfte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Weilheim-Schongau, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim sind kostenpflichtig.

Die Bodenrichtwertlisten können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu folgenden Preisen erworben werden:

  • Bodenrichtwertliste für Bauland 160.- Euro
  • Bodenrichtwertliste für landwirtschaftliche Grundstücke mit Moor, Streuwiese und Waldboden 50.- Euro

Die Bodenrichtwerte für Bauland können ab Mitte 2017 über das Bodenrichtwertportal www.boris-bayern.de kostenpflichtig abgerufen werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, den Grundstücksmarktbericht und die Bodenrichtwertliste für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke kostenpflichtig als PDF-Datei herunter zu laden.

Weilheim, den 04.05.2017

Schumann
Vorsitzender des Gutachterausschusses

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
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