BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 29.09.2016 eine 21. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 29.02.2012 für das Gebiet „Schloss Hirschberg am Haarsee“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen. Vom Geltungsbereich erfasst sind die im beiliegend abgedruckten Lageplan schwarz umrandet dargestellten Grundstücke Fl.Nr. 1580/1, 1662/1 und 1669/1, Gemarkung Deutenhausen.

Zur planungsrechtlichen Umsetzung des Vorhabens wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB für die betroffenen Grundstücke wie folgt zu ändern:

Fl.Nr. 1580/1, Gemarkung Deutenhausen
Bisher „landwirtschaftliche Fläche“, „Grünland“ und „Waldfläche“ – künftig sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO für „Schlossanlage und Fremdenbeherbergung sowie Erholung und Freizeitgestaltung“, „Grünfläche“ und „Waldfläche“

Fl.Nr. 1662/1, Gemarkung Deutenhausen
Bisher „landwirtschaftliche Fläche“, „Grünfläche“ und „Waldfläche“ – künftig in Teilbereichen sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO für „Schlossanlage und Fremdenbeherbergung sowie Erholung und Freizeitgestaltung“, „landwirtschaftliche Fläche“, „Grünfläche“ und „Waldfläche“

Fl.Nr. 1669/1, Gemarkung Deutenhausen
Bleibt „Waldfläche“

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB erfolgt hiermit die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan. Der technische Planentwurf sowie die Begründung für diese Änderung liegen in der Fassung vom 23.03.2017 vor.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 10.07.2017 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass den Planungen zugestimmt wird.

Der Planentwurf und die Begründung können während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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