BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.04.2002 die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Gewerbepark Neidhart" gemäߧ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Vom Änderungsgebiet sind die im Lageplan des Stadtbauamts vom 11.04.2002 schwarz umrandeten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen

Fl.Nrn. 2750-Teilfläche, 2750/5, 2750/6, 2750/7, 2750/8, 2750/9, 2750/10 und 2753/2-Teilfläche, Gemarkung Weilheim i.OB, betroffen.

Die Grundstücke sind im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Sie werden nunmehr als "Sonstiges Sondergebiet für Einkaufszentren und Großflächige Handelsbetriebe" gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Änderungs-beschlusses.

Weilheim i.OB, 30.04.2002
Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

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