BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 20.10.2016 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Ziegelgrube“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde bereits im Amtsblatt Nr. 9 am 05.04.2017 bekannt gegeben.

Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der frühzeitigen Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingeleitet.

Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 31.05.2017 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan samt Begründung mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Ergänzungen.

Der geänderte Bebauungsplan, die Begründung und die nach Einschätzung der Stadt Weilheim i.OB wesentlichen, bereits vorliegenden Umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom

27.07.2017 mit 31.08.2017

im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Die Informationen sind auch unter www.weilheim.de einsehbar und stehen zum Download bereit.

Es liegen umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Boden, Wasser sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung vor.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an