Aufstellung des Umlegungsplans der Umlegung „Am Hardtfeld II“
Gemarkung Weilheim i.OB, Stadt Weilheim i.OB

Bekanntmachung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Weilheim i.OB vom 5. September 2017

Gemäß § 69 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der jeweils geltenden Fassung, wird der vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Weilheim i.OB, Hofstraße 21, 82362 Weilheim am 28. August 2017 gefasste Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans wie folgt bekannt gemacht:

„Nach Erörterung mit den Eigentümern wird der Umlegungsplan für die Umlegung „Am Hardtfeld II“, Gemarkung Weilheim i.OB, gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der jeweils geltenden Fassung, aufgestellt.“

Zum Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans wird folgendes ausgeführt:

Bestandteile und Inhalt des Umlegungsplans:

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis. Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Stadt Weilheim i.OB nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen.

Das Umlegungsverzeichnis enthält insbesondere die Eigentümer, die eingeworfenen und neu zugeteilten Grundstücke (Alter und Neuer Bestand) mit Beschreibung ihrer Lage, Größe und Nutzungsart, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken sowie die geldlichen Leistungen.

Zustellung des Umlegungsplans:

Den Umlegungsbeteiligten wird nach § 70 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.

Einsichtnahme in den Umlegungsplan:

Der Umlegungsplan liegt ab 6. September 2017 bis zur Berichtigung des Grundbuchs in ADBV Weilheim i.OB, Hofstraße 21, 82362 Weilheim während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die Einsicht in den Umlegungsplan ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Michael Lill, Vermessungsrat

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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