BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 04.05.2017 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Krumpperstraße - Süd“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 14 am 06.06.2017 bekannt gemacht. In der Zeit vom 14.06.2017 mit 17.07.2017 wurden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden im Verfahren beteiligt.

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB befasste sich nun in seiner öffentlichen Sitzung am 27.07.2017 nach entsprechenden Vorberatungen durch den Bauausschuss mit den vorgebrachten Einwendungen und Anregungen aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung und der zweiten Beteiligung der Fachbehörden. Über die vorgetragenen Anregungen und Bedenken wurde unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange durch den Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB im Sinne der §§ 1, 1a und 2 BauGB entschieden und abgewogen.

Der insoweit nochmals geänderte Bauleitplan und die Begründung werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit

vom 27.09.2017 mit 30.10.2017

im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes und unter www.weilheim.de von jedermann eingesehen werden.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Abs. 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten. Erneute Stellungnahmen werden bis spätestens 30.10.2017 erbeten.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister