BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 26.01.2017 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Hangstraße -West“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen. Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 18.01.2017 folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (TF) erfasst:

Fl.Nrn. 2798 – TF, 2798/1, 2798/2, 2798/3, 2800/6, 2800/9, 2800/10, 2877, 2877/15 – TF und 2888/4, jeweils Gemarkung Weilheim

Beim Plangebiet handelt es sich um einen weitgehend bebauten, innerstädtischen Bereich, der im Rahmen der Bauleitplanung weiter entwickelt werden soll. Mit dieser Planung soll das vorhandene, topografisch höher gelegene und weitgehend bereits bebaute Areal am westlichen Ende der Hangstraße städtebaulich abgerundet werden. Gleichzeitig soll mit hohen Bäumen bestandene und sich im Eigentum der Stadt Weilheim i.OB befindliche Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 2888/4 und einer Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 2798, Gemarkung Weilheim, mit seinen Geländeabböschungen planerisch gesichert werden. Es handelt sich daher um eine Maßnahme der Innenentwicklung, so dass der Bebauungsplan nach den beschleunigten Verfahrensvorschriften des § 13a BauGB aufgestellt wird.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird hiermit bekannt gegeben, dass

  1. der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) nach den Vorschriften des § 13 BauGB aufgestellt werden soll und
  2. sich die Öffentlichkeit im Rathaus, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer Nr. 201 oder 202, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und ihr im weiteren Verfahren im Rahmen einer öffentlichen Planauslegung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Auf die im anschließenden Verfahren erfolgenden Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB ist diesbezüglich zu achten.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit gleichzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.10.2017 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Planung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Der Planentwurf sowie die Begründung liegen in der Zeit vom 27.09.2017 mit 30.10.2017 öffentlich aus und können während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister