BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 23.05.2017 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich der Pöltner Kirche II“ Teilbereich I zu ändern.

Der Bebauungsplan setzt bislang für den Baukörper E als 4. Geschoss ein Penthausgeschoss mit einer Wandhöhe von 3,00 m, einer Grundfläche von 410,5 m² sowie einer umlaufenden Dachterrasse mit einer Tiefe von 2,00 m bzw. 4,00 m (nur im Westen des Baukörpers) fest.

Auf Antrag des ausführenden Bauträgers soll bei Baukörper E die Dachterrasse umlaufend eine Tiefe von 1,50 m bzw. 4,00 m (nur im Westen des Baukörpers) erhalten. Damit vergrößert sich die Grundfläche des Penthausgeschosses um 47,4 m² auf 457,9 m². Die Wandhöhe des Penthausgeschosses verbleibt bei 3,00 m.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Der Änderungsplan und die Begründung hierzu liegen in der Zeit vom 27.09.2017 mit 30.10.2017 öffentlich aus.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.10.2017 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister