BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung am 02.10.2014 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Nelkenstraße / Rosenstraße“ gemäß §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 26 am 20.10.2014 bekannt gemacht. In der Zeit vom 30.06.2015 mit 31.07.2015 sowie in der Zeit vom 15.12.2015 mit 20.01.2016 und in der Zeit vom 15.06.2016 mit 20.07.20167 wurden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden im Verfahren beteiligt.

Das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

In seiner Sitzung am 29.09.2016 wurde über die vorgetragenen Anregungen und Bedenken wurde unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange durch den Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB im Sinne der §§ 1, 1a und 2 BauGB entschieden und abgewogen. Der Bebauungsplan wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 29.09.2016 in der redaktionell geänderten und ergänzten Fassung vom 29.09.2016 samt Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Im Amtsblatt Nr. 24 vom 20.10.2016 wurde der Satzungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht, womit der Bebauungsplan rechtsverbindlich wurde.

Auf Grund einer Verfahrensrüge hat sich die Stadt Weilheim i.OB gemäß Beschluss des Stadtrates vom 18.10.2017 entschlossen, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erneut durchzuführen und hierbei die zwischenzeitlich rechtsverbindlichen Planungen zur 1. und 2. vereinfachten Änderung neben weiteren geringfügigen inhaltlichen Änderungen in die auszulegende Bebauungsplanung einzuarbeiten.

Der insoweit geänderte Bauleitplan und die Begründung werden hiermit erneut zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 27.12.2017 mit 31.01.2018 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Die Informationen sind auch unter www.weilheim.de einsehbar und stehen zum Download bereit. Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zur Planung bis spätestens 31.01.2018 gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister