BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 10.10.2017 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Kohlwinklstraße“ bezüglich der Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung zu ändern.

Inhalt der Planänderung ist die Umwandlung der bislang im Bebauungsplan durch Festsetzung „Reines Wohngebiet“ (WR) gemäß § 3 BauNVO bestimmten Art der baulichen Nutzung in ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO.

Bei der Änderung handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung des Baugebietes „Kohlwinklstraße“. Das Verfahren kann daher nach den Vorschriften der § 13a BauGB entsprechend den Vorschriften des 13 Abs. 2 und 3 BauGB durchgeführt werden.

Durch die Änderung wird kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet. Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Der Änderungsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 27.12.2017 mit 31.01.2018 aus.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 31.01.2018 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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