Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.04.2002 die Änderung des Flächennutzungsplanes für des Bebauungsplangebiet "Gewerbepark Neidhart" beschlossen. Diese Änderungsabsicht wurde im Amtsblatt Nr. 11 vom 06.05.2002 bekanntgegeben.

Die bisher als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO dargestellten Flächen sollen als "Sonstiges Sondergebiet für Einkaufszentren und Großflächige Handelsbetriebe" gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgelegt werden.

Nach Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange hat sich der Stadtrat in seiner Sitzung mit den vorgebrachten Bedenken und Anregungen befaßt und die Änderung mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Ergänzungen gebilligt.

Der geänderte Plan wird nun samt Erläuterungsbericht in der Zeit vom 13.08.2002 bis 16.09.2002 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes für jedermann öffentlich ausgelegt.

Während dieser Auslegung können erneut Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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