Für den nordöstlichen Teil der Gemeindeflur Weilheim – von der Ammer bei Wielenbach über das Anwesen Schörghof, Weiler Steinberg, Farchenbichl bis zur Staatstraße 2064 nach Seeshaupt findet am 11. November 2024 eine Flurbesichtigung und Grenzbegehung statt.
Vorgesehen ist diese nach dem Abmarkungsgesetz (ABmG) in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 219-2-F) veröffentlichten bereinigten Fassung vom 06. August 1981, das zuletzt durch Paragraf (§) 1 Absatz 182 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist.
Termin: Montag, 11. November 2024, 07:30 Uhr
Treffpunkt: Weilheimer Rathaus (Parkplatz)
- 07:45 Uhr - Eintreffen an der Flurgrenze Wielenbach im Verlauf des öffentlichen Feld- und Waldweges nördlich von Unterhausen;
Treffpunkt mit den Vertretern der Gemeinde Wielenbach - 10:30 Uhr - Eintreffen an der Flurgrenze Magnetsried / Seeshaupt östlich des Weilers Steinberg;
Treffpunkt mit den Vertretern der Gemeinde Seeshaupt - 13:00 Uhr - Eintreffen am Zielpunkt Staatstraße 2064 nach Seeshaupt westlich von Magnetsried
Die zuständigen Vertreter und die Feldgeschworenen der Gemeinden Wielenbach, Seeshaupt und der Stadt Weilheim i.OB sowie die Eigentümer der an die Gemeindegrenzen anliegenden Grundstücke werden hiermit zur Begehung ihrer Flurgrenzen eingeladen und zugleich gebeten, bis zum Grenzbegehungstermin sämtliche Grenzzeichen freizulegen.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
Erster Bürgermeister