Am 11. November 2024 fand gemeinsam mit den Vertretern und Feldgeschworenen der Gemeinden Wielenbach und Seeshaupt wieder eine regelmäßig nach dem Abmarkungsgesetz vorgesehene und vom Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Weilheim i.OB organisierte gemeinsame Flurbesichtigung und Grenzbegehung für den nordöstlichen Teil der Gemeindeflur Weilheim i.OB – von der Ammer bei Wielenbach über das Anwesen Schörghof, Weiler Steinberg, Farchenbichl bis zur Staatsstraße 2064 nach Seeshaupt statt.
Mittels Bekanntmachung wurden hierzu ebenfalls die Eigentümer der an die Gemeindegrenzen anliegenden Grundstücke eingeladen.
Bei erfrischenden, aber trockenen Wetterbedingungen konnte die ca. 6-stündige Begehung ohne Erschwernisse durchgeführt werden. Durch die vom Städtischen Liegenschaftsamt der Stadt Weilheim i.OB und den Stadtwerken Weilheim durchgeführte Begehung der Gesamtstrecke im Vorfeld der Flurbesichtigung und Grenzbegehung sowie der Kennzeichnung der dabei aufgefundenen Grenzzeichen konnten die Gemarkungsgrenzen weiterhin eindeutig bestimmt werden.
Die Stadt Weilheim i.OB bedankt sich bei allen Teilnehmern für die ausgesprochen gelungene gemeinsame über Stock und Stein geführte Flurbesichtigung und Grenzbegehung und freut sich schon auf den nächsten Streckenabschnitt, der für das nächste Jahr vorgesehen ist.