Die 17. bayerische Corona-Verordnung wird zum 01. März 2023 ersatzlos aufgehoben. Das bedeutet, dass die rein bayerischen Coronaregelungen zu diesem Zeitpunkt enden.

Aufgrund bundesrechtlicher Regelungen besteht FFP2-Maskenpflicht  für alle Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen; etwa Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen sowie bei ambulanten Pflegediensten oder in voll- und teilstationärem Pflegeeinrichtungen und bei Fahrten mit dem Rettungsdienst.

Die Fortführung allgemeiner Schutz- und Hygienemaßnahmen wird empfohlen. Dazu zählen die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen, sowie ggf. freiwillige Hygienekonzepte (z. B. Besucherlenkung, Desinfektion).

Beschäftigte in Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, müssen sich regelmäßig vor Betreten dieser Einrichtungen testen und ein negatives Testergebnis bestätigen. Geimpfte oder genesene Beschäftigte müssen weiterhin zwei Tests pro Woche erbringen, nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte drei Tests pro Woche.

Die Entscheidung über erforderliche Maßnahmen, insbesondere eine Maskenpflicht, treffen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.

Der Bürgerbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung informiert auf seiner Webseite über die  geltenden Regelungen in den einzelnen Bereichen. Die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie auf Bayern.Recht, einer Webseite der Bayerischen Staatskanzlei.

Umfassende Informationen zu den aktuellen Regelungen finden Sie auch auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Der Besucherstopp in den Krankenhäusern Weilheim und Schongau ist ab dem 09. November 2022 wieder aufgehoben. Für den maximal einstündigen Besuch ist ein zertifizierter tagesaktueller negativer Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder ein  negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) mitzubringen.

Unsere ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger finden Informationen zudem in mehreren Sprachen auf der Webseite des Ethno-Medizinischen Zentrums e. V.

Aktuelle Informationen zum Thema erhalten Sie außerdem auf der Webseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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Während der Schulferien in Bayern hat das Rathaus auch Donnerstag nur bis 16:00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet.

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