Im Mai 2020 trat das städtische „Förderprogramm Radverkehr“ zur Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lasten- und Kinderanhängern für Fahrräder erstmals in Kraft, verbunden mit der Zielsetzung mit den zweckgebundenen Fördergeldern einen konkreten Anreiz zur Unterstützung einer nachhaltigen Mobilität und Transportmöglichkeit in Weilheim zu schaffen. Das Förderprogramm Radverkehr sollte einen Beitrag zur Reduzierung von Autofahrten in der Stadt Weilheim leisten, eine Senkung der lokalen Kohlenstoffdioxid-Emissionen im Sinne des Klimaschutzes bewirken und den Radverkehrsanteil am gesamten Verkehrsaufkommen steigern.
Mit der Förderung von mehr als 120 neuen Mobilitätsmitteln in den ersten beiden Förderjahren 2020 und 2021 hat sich die Stadt dieser Zielsetzung ein gutes Stück nähern können. Weil das Förderprogramm bei den Weilheimer:innen bislang so gut angekommen ist, wurde eine Neuauflage für das Jahr 2022 beschlossen und stellt den Weilheimer:innen für diesen Zweck erneut ein Fördervolumen in Höhe von insgesamt 10.000 Euro zur Verfügung.
Das „Förderprogramm Radverkehr“ fördert konkret die Neuanschaffung von Lastenfahrrädern (mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung) mit einmalig 500 Euro und von Lasten- und Kinderanhängern für Fahrräder mit einmalig 100 Euro. Details zum Förderprogramm, zu den förderfähigen Transportmitteln und die Antragsformulare sind online abrufbar.
Bei der Stabstelle Mobilität und Verkehr, Herrn Stefan Frenzl (Tel.: 0881 682-5200, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) kann vorab angefragt werden, ob das Transportmittel grundsätzlich förderfähig ist.
Um den nachhaltigen „buy local“-Gedanken zu fördern, empfiehlt die Stadt Weilheim den Erwerb eines Transportmittels in den heimischen Fahrradfachgeschäften. Im Vergleich zu einer Internetbestellung können die lokalen Fahrradfachgeschäfte den Kunden individuell beraten, Probefahrten anbieten und den Werkstattservice vor Ort durchführen. „Auf jeden Fall empfiehlt sich ein frühzeitiges Gespräch mit dem örtlichen Fahrradhändler, da es nach wie vor in der gesamten Fahrradbranche zu Lieferengpässen kommt“, so Radverkehrsbeauftragter Stefan Frenzl.
Die Stadt Weilheim erinnert daran, dass es sich beim „Förderprogramm Radverkehr“ zur Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lasten- und Kinderanhängern für Fahrräder um eine freiwillige Leistung der Stadt handelt. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuwendungen bestehe nicht. Die Zuwendungsgewährung erfolgt im Rahmen haushaltsrechtlich zur Verfügung stehender Mittel und ist im dritten Programmjahr 2022 auf 10.000 Euro begrenzt.