Information der Stimmberechtigten über geänderte Öffnungszeiten des Wahlamts für die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl und die Bezirkswahl sowie für die Erteilung von Abstimmungsscheinen für die Bürgerentscheide am 08. Oktober 2023
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Wahlscheine für die Landtags- und Bezirkswahlen am 08.10.2023 können bis zum zweiten Tag vor der Abstimmung (Freitag, 06.Oktober 2023), 15:00 Uhr beantragt werden. In den Fällen des § 22 Absatz 2 Landeswahlordnung (LWO) können Wahlscheine noch bis zum Tag der Abstimmung (Sonntag, 08. Oktober 2023), 15:00 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Abstimmungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl und zur Bezirkswahl am 08. Oktober 2023
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1. Die Wahl dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr.
2. Die Stadt Weilheim i.OB ist in folgende 32 Stimmbezirke eingeteilt, davon 17 allgemeine Stimmbezirke.
Bürgerentscheide Kranlöchl am 8. Oktober 2023: Sonderamtsblatt der Stadt Weilheim zur Unterrichtung der Abstimmberechtigten
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Regierung von Oberbayern: Berichtigung bei den Stimmzetteln C und D der Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023
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Bekanntmachung des Wahlkreisleiters für den Wahlkreis Oberbayern
Veröffentlicht im Oberbayerischen Amtsblatt Nr. 23 vom 14. September 2023
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 8. Oktober 2023
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1. Das Wählerverzeichnis für die Landtags- und die Bezirkswahl der Stadt Weilheim i.OB wird in der Zeit vom Montag, 18. bis Freitag, 22. September 2023 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der Dienststunden im Einwohnermeldeamt im Rathaus, Erdgeschoss (barrierefrei), Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB, für Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Stimmberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Stimmberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß Paragraf (§) 51 Absatz (Abs.) 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Abstimmungsbekanntmachung für die Bürgerentscheide in der Stadt Weilheim i.OB am 8. Oktober 2023
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Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 8. Oktober 2023
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Die Bekanntmachung des Wahlkreisleiters über die endgültig zugelassenen Wahlkreisvorschläge für die Landtags- und die Bezirkswahl im Wahlkreis 131 wurde im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 35 vom 01.09.2023 veröffentlicht und kann gemäß Paragraf (§) 35 Absatz 1 Satz 3 Landeswahlordnung an den Werktagen, außer Samstagen während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Ordnungsamt, Zimmer Nr. 004, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB eingesehen werden.
Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl sowie zu den Bürgerentscheiden in der Stadt Weilheim i.OB am 08.10.2023
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Die kommende Landtags- und Bezirkswahl sowie die parallel durchzuführenden zwei Bürgerentscheide in der Stadt Weilheim i.OB i.S. „Energiezentrale Kranlöchl“ am 08.10.2023 stehen bereits vor der Tür. Wie bei vergangenen Wahlen werden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger auch dieses Mal für die Wahl durch eine Wahlbenachrichtigung, sowie für die Bürgerentscheide durch eine entsprechende Abstimmungsbenachrichtigung über ihr Wahllokal bzw. ihren Abstimmungsraum informiert.