In seiner Sitzung am 19.07.2022 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Obere Stadt IVa“ für das Grundstück Fl.Nr. 506 (früher Fl.Nrn. 506 und 506/1), Gemarkung Weilheim, zu ändern. Der Geltungsbereich dieser Änderung ist in beigefügtem Lageplan dargestellt. Für eine geplante Neubebauung des Grundstückes werden im Wesentlichen die entsprechenden Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen und zur Höhenentwicklung eines künftigen Gebäudes neu festgesetzt. In seiner bisherigen Fassung gibt der Bebauungsplan eine durch Baulinien und Baugrenzen für Hauptgebäude definierte überbaubare Grundstücksfläche vor, welche sich im Wesentlichen an den Außenmassen des Bestandsgebäudes orientieren. Entwicklungsmöglichkeiten sind bislang nicht vorgesehen.

Diese Änderung des Bebauungsplanes wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Nach Durchführung der gebotenen Verfahrensschritte befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 13.06.2023 mit den im bisherigen Verfahren vorgetragenen Anregungen und Einwendungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen in den Planungsunterlagen. Die im Sinne des Ergebnisses der Abwägung überarbeiteten Planungsunterlagen liegen nun in der Fassung vom 20.02.2024 nochmals zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Entsprechend dem Beschluss des Bauausschusses vom 13.06.2023 erfolgt die nochmalige öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB verkürzt. Mögliche Stellungnahmen werden beschränkt auf die geänderten Passagen des Satzungstextes und der Planzeichnung.

Die nochmalige öffentliche Auslegung des überarbeiteten Änderungsplanes mit zugehöriger Begründung erfolgt nun im verkürzten Zeitraum vom 26.04.2024 mit 14.05.2024.

Die Planungsunterlagen können in genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert. Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 14.05.2024 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Auf die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt vom 19.04.2024 wird im Übrigen hingewiesen.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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